Ausstelleranmeldung - sammlertreffen.at

Direkt zum Seiteninhalt
Ausstelleranmeldung und Informationen
Bitte direkt hier anmelden:
Zu folgenden Bereichen können Sie ausstellen:
• Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen samt Zubehör, Munition, Schießsportartikel
• optische Geräte, Zielfernrohre
• Behörden- und Security- Ausrüstung
• Rüstungen, Uniformen, Uniformeffekten, militärische Kopfbedeckungen und Ausrüstungsgegenstände
• Blankwaffen (Säbel, Degen, Bajonette, Messer usw.)
• in Frage kommende Literatur, Postkarten
• sonstige Kleinantiquitäten, z.B. Jagdschmuck
• Orden und Ehrenzeichen, Abzeichen, Fahnen und Flaggen
• Outdoor-Equipment

Ausstellertische
Wir stellen Tische mit Tischtüchern zur Verfügung. Die Tische sind einen Meter breit und werden nach Laufmetern berechnet. Partnerfirmen des ISB erhalten 50% Rabatt bei den Standgebühren.
Jeder Aussteller erhält für sich und eine Begleitperson insgesamt 2 Aussteller-Eintrittskarten, Partnerfirmen des ISB erhalten kostenlos eine 3. Eintrittskarte. Beim Einchecken sind die Standgebühren und die Kaution von € 100,-- zu entrichten.
Bei Stornierung des Standplatzes ab Anmeldeschluss der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen werden 100% der Ausstellergebühren fällig und notfalls eingeklagt.
Das Veranstaltungsgebäude wird in der Nacht von Samstag auf Sonntag durchgehend bewacht.

Aussteller-Party
Am Vortag des Treffens, nach dem Aufbauen, findet immer eine gemeinsame Feier mit allen Ausstellern statt. Von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr gibt es Grillkotelettes, Bier vom Fass und jede Menge anderer Köstlichkeiten. Um die richtige Menge an Lebensmitteln besorgen zu können, ersuchen wir bei der Voranmeldung die Portionen vorzubestellen.

Frühstück
Wir bieten für alle Aussteller von 06:00 bis 08:00 Uhr ein Frühstück an: Semmeln, Brot, Butter, Marmelade, Käse, Wurst und unbegrenzt Kaffee (soviel ihr bis 08:00 Uhr trinken könnt).

Treuebonus
Wenn ihr 10 Tische (Laufmeter) oder mehr reserviert, bekommt ihr 2 weitere Tische gratis dazu.
Alle Aussteller, welche an allen von Sammlertreffen.at veranstalteten Börsen ausstellen (Ennsdorf und Senftenberg), bekommen am letzten Treffen jeden Jahres 30% Ermäßigung auf ihre Tische. Also nach 3 Börsen ist die 4. Börse im jeweiligen Kalenderjahr billiger. Angebot gilt nur innerhalb eines Kalenderjahres und ist nicht übertragbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, sollte das letze Jahrestreffen aufgrund von höheren Umständen ausfallen.

Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, bzw. sobald alle verfügbaren Ausstellertische reserviert sind.
Anmeldung nur elektronisch über unsere Webseite! Wir bitten von Telefonanrufen jeglicher Art abzusehen!

Verkehrstechnische Besonderheiten
In Ennsdorf:
Parkplätze befinden sich direkt am Veranstaltungsgelände bzw an der Eisenbahnhaltestelle ca. 150 m entfernt.
In Senftenberg:
Es sind die Einbahnregelungen am Veranstaltungsort zu beachten. Am Veranstaltungstag gilt ein generelles Fahr- und Parkverbot vor dem Veranstaltungsgelände während der Veranstaltungsdauer.
Das kurze Zufahren im Zuge einer Ladetätigkeit ist vor Veranstaltungsbeginn für die Aussteller gestattet. Die Einhaltung der Parkregelung kann durch die zuständige Polizeiinspektion kontrolliert werden.

Ausstellerregeln

Einhaltung von Gesetzen
Die Aussteller sind verpflichtet, sämtliche einschlägige Rechtsvorschriften, insb. das Waffengesetz 1996 (BGBl. I Nr. 12/1997) in der geltenden Fassung, das Beschußgesetz 1951 (BGBl. Nr. 141/1951), sowie das Abzeichengesetz (BGBl. Nr. 84/1960) in der geltenden Fassung einzuhalten. Personen, die sich einer Überschreitung der oben angeführten gesetzlichen Regelungen schuldig gemacht haben und solche, die diesbezüglich in ein laufendes Verfahren verwickelt sind, können als Aussteller oder Begleitpersonen nicht zugelassen werden. Insbesondere ist das Anbieten oder auch bloße Auflegen von Artikeln mit NS-Symbolen untersagt. Auch das Abkleben, kurzfristige Entfernen oder das einfache Umdrehen entsprechender Stücke ist verboten. Das Punzierungsgesetz in der geltenden Fassung ist einzuhalten. Verstößt ein Aussteller oder eine Begleitperson offensichtlich gegen eine gesetzliche Vorschrift, sind die Organisatoren ermächtigt Anzeige zu erstatten, einen Verweis von der Veranstaltung auszusprechen und ihn künftig als Aussteller oder Besucher zu sperren.

Zeitrahmen
Der Standaufbau und Warenanlieferung ist am Vortag des Treffens für die Aussteller von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich. Am Tag der Börse ist für Aussteller der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen ab 06:00 Uhr möglich. Sie sind verpflichtet, ihren Stand von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr durchgehend zu besetzen. Der Abbau des Standes ist erst ab 13:00 Uhr und das Verlassen des Standes erst nach erfolgtem Abbau sowie Auschecken gestattet. Abbau und Auschecken soll bis spätestens 14:00 Uhr abgeschlossen sein.

Rauchverbot
Am gesamten Veranstaltungsgelände herrscht am Aufbau- und Ausstellungstag ein ausnahmsloses feuer- und veranstaltungspolizeiliches vorgeschriebenes Rauchverbot – auch für E-Zigaretten oder Ähnliches (außer am gekennzeichneten Raucherplatz). Personen, die dagegen verstoßen, können – auch als Aussteller – von den Organisatoren der Veranstaltung verwiesen und gemäß Feuerpolizeigesetz angezeigt werden.

Film- und Fotografierverbot
Fotografieren und Filmen oder das Erstellen von Tonaufnahmen ist für Aussteller und Besucher am gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Personen, die dagegen verstoßen und fotografieren/filmen/aufzeichnen, können von den Organisatoren der Veranstaltung verwiesen und gemäß DSGVO angezeigt werden.
Der Veranstalter behält sich vor Bild-, Film- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu erstellen und diese Aufnahmen im Internet und anderen Medien zu veröffentlichen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.

Tierverbot
Haustiere (Hunde, etc.) sind am gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
Zurück zum Seiteninhalt