Ausstelleranmeldung - sammlertreffen.at

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Ausstelleranmeldung und Informationen
Bitte direkt hier anmelden: DERZEIT KEINE ANMELDUNG MÖGLICH!
Zu folgenden Bereichen können Sie ausstellen:
• Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen samt Zubehör, Munition, Schießsportartikel
• optische Geräte, Zielfernrohre
• Behörden- und Security- Ausrüstung
• Jagdausrüstung
• Rüstungen, Uniformen, Uniformeffekten, militärische Kopfbedeckungen und Ausrüstungsgegenstände
• Blankwaffen (Säbel, Degen, Bajonette, Messer usw.)
• Fachliteratur, Postkarten, Briefmarken
• sonstige Kleinantiquitäten, z.B. Jagdschmuck
• Orden und Ehrenzeichen, Münzen, Abzeichen, Fahnen und Flaggen
• Outdoor-Equipment

Zeitrahmen
Der Standaufbau und Warenanlieferung ist am Vortag des Treffens für die Aussteller von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich. Am Tag der Börse ist für Aussteller der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen ab 07:00 Uhr möglich. Sie sind verpflichtet, ihren Stand von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr durchgehend zu besetzen. Der Abbau des Standes ist erst ab 13:00 Uhr und das Verlassen des Standes erst nach erfolgtem Abbau sowie Auschecken gestattet. Abbau und Auschecken soll bis spätestens 14:00 Uhr abgeschlossen sein.

Ausstellertische
Wir stellen Tische mit Tischtüchern zur Verfügung. Die Tische sind einen Meter breit und werden nach Laufmetern berechnet. Aus logistischen Gründen ist es nur möglich eine gerade Anzahl von Tischen zu mieten, also 2, 4, 6, 8, 10, 12 Tische usw...
Jeder Aussteller erhält für sich und eine Begleitperson insgesamt 2 Aussteller-Eintrittskarten.
Beim Einchecken sind die Standgebühren und die Kaution von € 100,-- zu entrichten.
Wir sind bemüht den bevorzugten Standplatz zur Verfügung zu stellen, wir können den Platz jedoch nicht garantieren.
Bei Stornierung des Standplatzes ab Anmeldeschluss der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen werden 100% der Ausstellergebühren fällig und notfalls eingeklagt.
Das Veranstaltungsgebäude wird in der Nacht von Samstag auf Sonntag durchgehend bewacht.

Aussteller-Party
Am Vortag des Treffens, nach dem Aufbauen, findet immer eine gemeinsame Feier mit allen Ausstellern statt. Von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr gibt es Grillkotelettes, Bier vom Fass und jede Menge anderer Köstlichkeiten. Um die richtige Menge an Lebensmitteln besorgen zu können, ersuchen wir bei der Voranmeldung die Portionen vorzubestellen.

Frühstück
Wir bieten für alle Aussteller von 07:00 bis 08:00 Uhr ein Frühstück an: Semmeln, Brot, Butter, Marmelade, Käse, Wurst und unbegrenzt Kaffee (soviel ihr bis 08:00 Uhr trinken könnt).

Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bzw. sobald alle verfügbaren Ausstellertische reserviert sind.

Parkplätze:
In Ennsdorf:
Parkplätze befinden sich direkt am Veranstaltungsgelände bzw an der Eisenbahnhaltestelle ca. 150 m entfernt.
In St. Pölten:
Parkplätze befinden sich direkt am Veranstaltungsgelände.

Einhaltung von Gesetzen
Die Aussteller sind verpflichtet, sämtliche einschlägige Rechtsvorschriften, insb. das Waffengesetz 1996 (BGBl. I Nr. 12/1997) in der geltenden Fassung, das Beschußgesetz 1951 (BGBl. Nr. 141/1951), sowie das Abzeichengesetz (BGBl. Nr. 84/1960) in der geltenden Fassung einzuhalten. Personen, die sich einer Überschreitung der oben angeführten gesetzlichen Regelungen schuldig gemacht haben und solche, die diesbezüglich in ein laufendes Verfahren verwickelt sind, können als Aussteller oder Begleitpersonen nicht zugelassen werden. Insbesondere ist das Anbieten oder auch bloße Auflegen von Artikeln mit NS-Symbolen untersagt. Auch das Abkleben, kurzfristige Entfernen oder das einfache Umdrehen entsprechender Stücke ist verboten. Das Punzierungsgesetz in der geltenden Fassung ist einzuhalten. Verstößt ein Aussteller oder eine Begleitperson offensichtlich gegen eine gesetzliche Vorschrift, sind die Organisatoren ermächtigt Anzeige zu erstatten, einen Verweis von der Veranstaltung auszusprechen und ihn künftig als Aussteller oder Besucher zu sperren.

Rauchverbot
Am gesamten Veranstaltungsgelände herrscht am Aufbau- und Ausstellungstag ein ausnahmsloses feuer- und veranstaltungspolizeiliches vorgeschriebenes Rauchverbot – auch für E-Zigaretten oder ähnliches (außer am gekennzeichneten Raucherplatz). Personen, die dagegen verstoßen, können – auch als Aussteller – von den Organisatoren der Veranstaltung verwiesen und gemäß Feuerpolizeigesetz angezeigt werden.

Film- und Fotografierverbot
Fotografieren und Filmen oder das Erstellen von Tonaufnahmen ist für Aussteller und Besucher am gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Personen, die dagegen verstoßen und fotografieren/filmen/aufzeichnen, können von den Organisatoren der Veranstaltung verwiesen und gemäß DSGVO angezeigt werden.
Der Veranstalter behält sich vor Bild-, Film- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu erstellen und diese Aufnahmen im Internet und anderen Medien zu veröffentlichen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.

Tierverbot
Haustiere (Hunde, etc.) sind am gesamten Veranstaltungsgelände verboten.

Verbot von Lebensmittel und Flüssigkeiten
Aus hygienischen Gründen dürfen keine eigenen Lebensmittel auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art auf das gesamte Veranstaltungsgelände verboten.
Beim Eingang werden Taschen- und Gepäckskontrollen durchgeführt.
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